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Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen zur Wettbewerbsteilnahme

  • Am Deutschen Präventionspreis 2010 können alle Schulen der Sekundarstufe I teilnehmen. (Erweiterte Realschule, Förderschule/Förderzentrum/Sonderschule/Schule für Behinderte, Förderstufe, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule, Integrierte/Verbundene/Zusammengefasste Haupt- und Realschule, Mittelschule, Oberschule, Realschule, Regelschule, Regionale Schule, Sekundarschule, Werkrealschule, Wirtschaftsschule)
  • Die bei der Teilnahme beschriebenen Maßnahmen sollen zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs seit mindestens einem Jahr praktisch umgesetzt und langfristig angelegt sein.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Trägern des Deutschen Präventionspreises stehen.
  • Alle teilnehmenden Schulen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
  • Einzelpersonen sind von der Teilnahme am Wettbewerb zum Deutschen Präventionspreis grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wettbewerbsverantwortlichen (BMG, BZgA, Manfred Lautenschläger Stiftung) sind ebenfalls von einer Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die teilnehmenden Schulen müssen dem Team des Deutschen Präventionspreises eine verbindliche Ansprechperson nennen, die rechtsverbindliche Auskünfte geben kann und berechtigt ist, den Preis entgegenzunehmen.

Hinsichtlich der Rechteübertragung und der Rechtegarantien wird auf die Erklärung der Anmeldenden hierzu vollinhaltlich Bezug genommen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Zwecken des jährlichen Wettbewerbs zum Deutschen Präventionspreis bei der Veranstalterin gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Inhaltliche Anforderungen

Angenommen werden Wettbewerbsbeiträge, die zeigen, wie Schulen die Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler bewusst und systematisch fördern, sie bei der Bewältigung ihrer alterstypischen Entwicklungsaufgaben unterstützen und die dafür wichtigen Aspekte umsetzen.

Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche

  • sich und andere verstehen lernen und zu sozialem Miteinander befähigt werden,
  • darin unterstützt werden, die für die Bewältigung ihres Lebensalltags nötige soziale Kompetenz erwerben zu können,
  • in ihrem Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl als Persönlichkeit gestärkt werden,
  • darin unterstützt werden, sich als Jungen und Mädchen selbst wahrzunehmen,
  • Herausforderungen und Erfolge erleben, mit denen sie sich ernst genommen fühlen,
  • in die Lage versetzt werden, mit schwierigen Situationen umzugehen, Stress zu vermindern und zu bewältigen,
  • lernen, mit Konflikten gewaltfrei umzugehen,
  • gesunde Lebensstile kennen lernen wie z.B. gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung oder im Umgang mit Drogen. Dazu gehört auch ein achtsamer Umgang mit dem eigenen Körper.

Schulen sollen

  • Kinder und Jugendliche in ihren Stärken und Fähigkeiten systematisch fördern,
  • alle Kinder und Jugendlichen einbeziehen und die jeweils besonderen Anforderungen und Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, mit Behinderung oder mit sozialer Benachteiligung wahrnehmen,
  • die Eigeninitiative und das soziale Engagement der Kinder und Jugendlichen fördern,
  • Strategien zur Lösung von Problemen wie Mobbing oder Schulverweigerung entwickeln.

Die Fachjury achtet darüber hinaus darauf, ob die teilnehmenden Schulen

  • Eltern in ihr Schulkonzept einbeziehen,
  • sich mit Kooperationspartnern vernetzen,
  • Gesundheitsförderung in ihr pädagogisches Konzept integrieren,
  • ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung auf Dauer anlegen,
  • die Erreichung ihrer Ziele überprüfen und dokumentieren.

Weitere Anforderungen

  • Beiträge, bei denen die im Online-Fragebogen als Pflichtfelder markierten Fragen nicht ausgefüllt sind, werden der Fachjury nicht vorgelegt.
  • Wettbewerbsbeiträge, die nur einen indirekten Bezug zum Wettbewerbsthema aufweisen, können nicht angenommen werden.
  • Anmeldungen, die nicht von den oben genannten Schulen eingereicht werden, werden ebenfalls zurückgewiesen.

Rechtliche Verpflichtungen

  • Die BZgA wird die Konzepte und Praxisbeispiele der nominierten und prämierten Schulen veröffentlichen.
  • Die Anmelderin/der Anmelder überträgt der BZgA und den Mitveranstaltern des Wettbewerbs zum Deutschen Präventionspreis den angemeldeten Beitrag sowie alle mit der Anmeldung mitgeteilten Texte, Bilder und Fotos zeitlich und räumlich unbeschränkt. Diese haben das Recht, dieses Material innerhalb der Prämierungsveranstaltung, der Internetpräsenz sowie innerhalb von Internetpräsenzen, die über den Wettbewerb berichten und/oder diesen dokumentieren, öffentlich zugänglich zu machen.
  • Außerdem räumt die Anmelderin/der Anmelder der BZgA und den Mitveranstaltern das Recht ein, alle durch sie oder ihn zur Bewerbung mitgeteilten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos) zur Erstellung einer Dokumentation über den Wettbewerb zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen denkbaren Medien zu nutzen und die Inhalte beliebig oft zu bearbeiten, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie diese Rechte an Dritte unbeschränkt weiter zu übertragen.
  • Die Anmelderin/der Anmelder garantiert, dass sie/er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um der BZgA die oben eingeräumten Rechte wirksam übertragen zu können. Sind auf eingereichten Abbildungen und/oder Fotos Personen erkennbar, so garantiert die Anmelderin/der Anmelder, dass diese ihr/ihm in nachweisbarer Form das Recht eingeräumt haben, die Bilder/Fotos für den Wettbewerb an die BZgA weiterzuleiten. Sie müssen zugleich eingewilligt haben, dass die Bilder/Fotos im oben beschriebenen Umfang genutzt werden dürfen.
  • Sollte die BZgA aufgrund der durch die Anmelderin/den Anmelder eingereichten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos) durch Dritte in Anspruch genommen werden, wird die Anmelderin/der Anmelder die BZgA hinsichtlich jeglicher Ersatzansprüche freihalten.
  • Die BZgA nominiert die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs zum Deutschen Präventionspreis auf Basis der Juryempfehlungen. Alle entsprechend Nominierten und Prämierten werden in der Dokumentation, im Internet und bei der feierlichen Preisverleihung öffentlich vorgestellt.
  • Um die Konzepte der teilnehmenden Schulen umfassend bewerten zu können, besucht die Jury sie vor Ort. Hierzu werden mit den nominierten Schulen rechtzeitig Termine abgestimmt. Die teilnehmenden sichern zu, dass sie mit einer möglichen Visitation einverstanden sind und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen können, die weitere Auskünfte zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen geben können.
  • Auf eine Veröffentlichung der Maßnahmen, die Nominierung, Prämierung und eine Einladung zur feierlichen Preisverleihung in Berlin besteht kein Rechtsanspruch.
  • Wenn der von ihnen vorgestellte Beitrag zur Gesundheitsförderung mit einem Preisgeld dotiert wird, verpflichten sich die teilnehmenden Schulen, dieses Geld vollständig für die von ihnen vorgestellte Maßnahme einzusetzen. Dabei darf das Preisgeld nicht bereits geplante oder bewilligte Projektmittel ersetzen.

Teilnahmebedingungen 2010

Zum Download als PDF-Datei, 4 Seiten

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Weiterführende Inhalte

Die 5 Phasen des Präventionspreises

Bewerbung
26.10.2009 bis 11.01.2010

Bewertung durch die Jury
12.01.2010 bis 07.03.2010

Bekanntgabe der Nominierten und Schulbesuche
ab 08.03.2010

Preisverleihung
Juni 2010

Dokumentation
ab Juni 2010

Die Träger

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