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  • Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen der Teilnahme

  • Am Deutschen Präventionspreis 2012 können alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland teilnehmen, z.B. Kindertagesstätten mit und ohne Hort, Kindergärten, Kinderhäuser, Betriebskindergärten und Sonstige. Ebenso sind Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Teilnahme aufgerufen. Allerdings dürfen Kindertagesstätten und deren Träger identische Maßnahmen und Projekte zur Hygieneförderung nur einmal einreichen.
  • Es ist darzulegen, welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Hygieneverhaltens in der Einrichtung umgesetzt werden. Die Teilnahmebeiträge von Trägern sollen über die Konzeptebene hinausgehen und Konkretes aus den Einrichtungen vorstellen.
  • Die mit der Teilnahme beschriebenen Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Hygieneverhaltens sollen zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs seit mindestens drei Monate praktisch umgesetzt und nach Möglichkeit langfristig angelegt sein.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Trägern des Deutschen Präventionspreises stehen.
  • Alle teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
  • Einzelpersonen sind von der Teilnahme am Wettbewerb zum Deutschen Präventionspreis grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wettbewerbsverantwortlichen (BMG, BZgA, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit) sind ebenfalls von einer Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen werden gebeten, dem Organisationsteam des Deutschen Präventionspreises eine verbindliche Ansprechperson nennen, die rechtsverbindliche Auskünfte geben kann und berechtigt ist, den Preis entgegenzunehmen.

Hinsichtlich der Rechteübertragung und der Rechtegarantien wird auf die Erklärung der Anmeldenden hierzu vollinhaltlich Bezug genommen.

Erhebung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Wettbewerbsteilnahme beim Deutscher Präventionspreis

Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen möchten, bitten wir Sie um die Angabe bestimmter personenbezogener Daten. Dies sind ggf. Firmenname, Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, etc. die für die Bewertung der Wettbewerbsprojekte relevant sind.

Die personenbezogenen Daten werden für die mit der Abwicklung von Wettbewerbsteilnahme verbundenen Zwecke gespeichert und genutzt und spätestens 6 Wochen nach der Prämierung der Wettbewerbsgewinner werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Inhaltliche Anforderungen

Angenommen werden Teilnahmebeiträge, die zeigen, welche Maßnahmen und Projekte Kinderbetreuungseinrichtungen und/oder deren Träger zur Förderung des Hygieneverhaltens, speziell des sachgerechten und ritualisierten Händewaschens, in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen umsetzen.

Sie sollen insbesondere zeigen:

  • Welche pädagogisch-didaktischen Methoden sie zur Förderung des Hygieneverhaltens entwickeln und in ihren Einrichtungen umsetzen (Lerneinheiten, Übungen, Experimente, Lern- und Singspiele, Rituale),
  • wie sie Kinder im Kindergartenalter von drei bis sechs Jahren anhalten, vor Mahlzeiten und nach dem Toilettengang selbstverständlich die Hände zu waschen,
  • wie sie Kinder zum hygienegerechten Händewaschen anleiten,
  • wie sie das Händewaschen in ihrem pädagogischen Alltag integrieren und verankern,
  • welche Handwaschmöglichkeiten sie den Kindern zur Verfügung stellen
  • und wie sich ihr Engagement hinsichtlich weiterer verhaltensbezogener und struktureller Basismaßnahmen zur Hygiene gestaltet.

Die Fachjury bewertet vor allem, ob

  • die Vermittlung von Basisregeln der Hygiene und die Förderung des Hygieneverhaltens auf sachlich/fachlich richtigen Aussagen und Vorgehensweisen beruht,
  • die Maßnahmen und Projekte in einem strukturellen Rahmen eingebettet sind (Handwaschplätze, Hygieneplan),
  • die eingesetzten Methoden zeitgemäß sind, Kindergartenkindern im Alter von drei bis sechs Jahren gerecht werden und einem positiven Gesundheitsansatz entsprechen,
  • die Maßnahmen und Projekte auf eine nachhaltige Verankerung von gesundheitsförderndem Hygieneverhalten angelegt sind,
  • Voraussetzungen richtig erkannt und Ziele realistisch sind,
  • Vorschulkinder und ihre Bezugspersonen mit Spaß und Ausdauer dafür gewonnen werden können.

Weitere Anforderungen

  • Teilnahmebeiträge, bei denen die im Online-Fragebogen als Pflichtfelder markierten Fragen nicht ausgefüllt sind, können nicht angenommen werden.
  • Teilnahmebeiträge, die nur einen indirekten Bezug zum Auslobungsthema aufweisen, werden nicht zugelassen (z.B. Einreichen standardisierter Fremdmaterialien ohne eigenen pädagogisch/didaktischen Ansatz und/oder Umsetzung in der Praxis von Kinderbetreuungseinrichtungen).
  • Anmeldungen, die nicht von den oben genannten Kinderbetreuungseinrichtungen und Trägern, sondern z.B. von anderen Einrichtungsarten wie Schulen oder Jugendfreizeitstätten) eingereicht werden, müssen ebenfalls abgelehnt werden.

Rechtliche Verpflichtungen

  • Die BZgA wird die Konzepte und Praxisbeispiele der nominierten und prämierten Kinderbetreuungseinrichtungen veröffentlichen.
  • Die Anmelderin/der Anmelder überträgt der BZgA, den Mitveranstaltern (Themenpartner) des Deutschen Präventionspreises 2012 den angemeldeten Beitrag sowie alle mit der Anmeldung mitgeteilten Texte, Bilder und Fotos zeitlich und räumlich unbeschränkt. Diese haben damit das Recht, dieses Material innerhalb der Preisverleihung, deren Internetpräsenzen sowie innerhalb von Internetpräsenzen, die über den Deutschen Präventionspreis berichten und/oder diesen dokumentieren, öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu kann ein Formular zur Einverständniserklärung der Eltern herunter geladen werden.
  • Außerdem räumt die Anmelderin/der Anmelder der BZgA und den Mitveranstaltern (Themenpartner) das Recht ein, alle durch sie oder ihn zur Bewerbung mitgeteilten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Musikstücke) zur Erstellung einer Dokumentation über den Deutschen Präventionspreis zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen denkbaren Medien zu nutzen und die Inhalte beliebig oft zu bearbeiten, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie diese Rechte an Dritte unbeschränkt weiter zu übertragen.
  • Die Anmelderin/der Anmelder garantiert, dass sie/er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um der BZgA die oben eingeräumten Rechte wirksam übertragen zu können. Sind auf eingereichten Abbildungen und/oder Fotos Personen erkennbar, so garantiert die Anmelderin/der Anmelder, dass diese ihr/ihm in nachweisbarer Form das Recht eingeräumt haben, die beweglichen und unbeweglichen Bilder/Fotos für den Deutschen Präventionspreis an die BZgA weiterzuleiten. Sie müssen zugleich eingewilligt haben, dass diese im oben beschriebenen Umfang genutzt werden dürfen.
  • Sollte die BZgA aufgrund der durch die Anmelderin/den Anmelder eingereichten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos) durch Dritte in Anspruch genommen werden, wird die Anmelderin/der Anmelder die BZgA hinsichtlich jeglicher Ersatzansprüche freihalten.
  • Die BZgA nominiert die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs zum Deutschen Präventionspreis auf Basis der Juryempfehlungen. Alle entsprechend Nominierten und Prämierten werden in der Dokumentation, im Internet und bei der feierlichen Preisverleihung öffentlich vorgestellt.
  • Um die Konzepte der teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen umfassend bewerten zu können, wertet die Jury die Teilnahmebeiträge aus und veranlasst über das Organisationsteam ein ca. einstündiges Telefoninterview bei nominierten Teilnehmenden. Hierzu werden mit den Nominierten rechtzeitig Termine abgestimmt. Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie mit einem möglichen Telefoninterview einverstanden sind und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen können, die weitere Auskünfte zu den hygienefördernden Maßnahmen geben können.
  • Auf eine Veröffentlichung der Maßnahmen, die Nominierung, Prämierung und eine Einladung zur feierlichen Preisverleihung in Berlin besteht kein Rechtsanspruch.
  • Wenn der von ihnen vorgestellte Beitrag zur Förderung des Hygieneverhaltens mit einem Preisgeld dotiert wird, verpflichten sich die teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen und ggf. Träger, dieses Geld vollständig für ihre Kinderbetreuungseinrichtung/en einzusetzen. Dabei darf das Preisgeld nicht bereits geplante oder bewilligte Projektmittel ersetzen.

Teilnahmebedingungen 2012

Zum Download als PDF-Datei, 4 Seiten

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Weiterführende Inhalte

Die 5 Phasen des Präventionspreises

Bewerbung
02.04.2012 bis 15.06.2012

Bewertung durch die Jury
18.06.2012 bis 05.08.2012

Bekanntgabe der Nominierten
ab 06.08.2012

Preisverleihung
06.12.2012

Dokumentation
ab Mitte Dezember 2012

Die Träger

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Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn